4.7b SPEZIELLE NUTZTIERHALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- landwirtschaftlich genutzte Haustiere in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und in Erhaltung einer intakten Umwelt ökonomisch halten und züchten können;
auch nach Vorgaben und spezifischen Anforderungen einer biologischen Wirtschaftsweise landwirtschaftliche Nutztiere halten, füttern und züchten können;
die Verhaltensweisen und Haltungsansprüche landwirtschaftlicher Nutztiere kennen und die Eignung von Haltungs- und Aufstallungs- sowie Behandlungsformen beurteilen können;
die Symptome der häufigsten und gefährlichsten Tierkrankheiten kennen und vorbeugende Hygienemaßnahmen treffen können;
Maßnahmen zur Verbesserung der ökonomischen Daten des Betriebes im Bereich der Haltung, Fütterung und Züchtung planen und umsetzen können;
die Vielfalt und Bedeutung tierischer Lebensmittel für die menschliche Ernährung kennen, sowie die möglichen Einflussfaktoren der tierischen Produktion auf die möglichen Einflussfaktoren der tierischen Produktion auf die Lebensmittelqualität und –sicherheit verstehen und nutzen können.
Lehrstoff: V. Jahrgang ( 2 Wochenstunden )
Tierhygiene und -gesundheit:
Schmarotzer- und Parasitenbekämpfung, Stoffwechselstörungen, Tierkrankheiten sowie anzeige- und meldepflichtige Seuchen, Reinigung und Desinfektion, Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Vitalität und Gesundheit, Anwendung und Wirkungsweise von Tierarzneimitteln.
Tierische Produkte:
Gewinnung und Verarbeitungsmöglichkeiten für Milch, Fleisch, Eier, Wolle und Nebenprodukte. Verkaufs- und verarbeitungsrelevante Qualitätskriterien und ihre Quantifizierbarkeit, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Qualitätsmerkmale und -normen für Fleisch, Milch und Wolle, einschlägige Hygienevorschriften und Messmethoden; Beziehung zwischen der Qualität tierischer Produkte und der menschlichen Ernährung; Darstellung der speziellen Märkte tierischer Produkte und ihrer Dynamik; Verkaufsstrategien, Verarbeitungsprodukte.
Angewandte Biometrie:
Planung, Durchführung und Auswertung von Versuchen. Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.