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Die HBLFA ist Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemverordnung

Quelle: HBLFA Raumberg-Gumpenstein

Die HBLFA ist Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemverordnung

Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist durch das Bundesministerium für Gesundheit als Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemeverordnung (FstHVO) anerkannt.

Neuartige serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und neuartige technische Ausrüstungen für Tierhaltungen sind einem verpflichtenden behördlichen Zulassungsverfahren zu unterziehen. Außerdem regelt die Verordnung die Durchführung von Bewertungen serienmäßig hergestellter Haltungssysteme und Stalleinrichtungen nach § 18 des Tierschutzgesetzes zwecks Erlangung eines Tierschutz-Kennzeichens.

Team

Ofner-Schröck Elfriede, Dr.in

Dr.in Elfriede Ofner-Schröck

Biolandwirtschaft & Nutztierbiodiversität

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