Diese geänderten Vorschriften sehen unter anderem vor, dass ab 1. Jänner 2033 Abferkelbuchten eine Mindestfläche von 5,50 m² aufweisen müssen, dabei darf eine Mindestbreite der Bucht von 160 cm nicht unterschritten werden. Des Weiteren dürfen die Sauen nur mehr bis zum Ende der „kritischen Lebensphase“ der Ferkel zum Schutz dieser fixiert werden. Die Kastenstände müssen sowohl in Quer- als auch Längsrichtung auf die Körpergröße der einzelnen Sauen einstellbar und mindestens die Hälfte der Buchtenfläche dem Liegebereich von Sauen und Ferkeln zugeordnet sein.
Ziel dieses Projekts ist die Evaluierung von zusammen mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis entwickelten/modifizierten Abferkelsystemen mit temporärer Fixierungsmöglichkeit der Sau hinsichtlich klar definierter Parameter. Zu diesen zählen Kriterien zur Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere und der Tierbetreuung ebenso wie ökonomische und arbeitswirtschaftliche Aspekte – ausschließlich unter der Prämisse der Konformität mit den geltenden Rechtsvorschriften betreffend Tierhaltung und Tierschutz. Das Gesamt-Projekt setzt sich aus folgenden 3 Teilen zusammen:
Projekt des LFZ Raumberg-Gumpenstein zur „Evaluierung von Abferkelbuchten mit der Möglichkeit zur temporären Fixierung der Sau“ (Gumpenstein-Projekt) unter der Leitung von Hausleitner Anton, HR Mag. Dr. und Heidinger Birgit, Dr.
Projekt der Landwirtschaftskammer Österreich zur „Weiterentwicklung bestehender Abferkelbuchten – praktischer Teil“ (LK-Projekt) unter der Leitung von DI Johann Stinglmayr
Projekt der Vetmeduni Wien zur „Untersuchung der kritischen Lebensphase von Saugferkeln“ (Vetmed-Projekt) unter der Leitung von Ass.-Prof. Dr.med.vet. Johannes Baumgartner
Als Versuchsbetriebe im Gumpenstein-Projekt stehen die LFS Hatzendorf und das Schweinezentrum Gießhübl zur Verfügung. Von den wissenschaftlichen Mitarbeitern des LFZ Raumberg-Gumpenstein werden zusätzlich auch die am LK-Projekt beteiligten Praxisbetriebe betreut und Datenerhebungen auf diesen Betrieben (klinische Befunde der Sauen) vorgenommen. Für das Fortbestehen einer wirtschaftlichen Ferkelproduktion in Österreich ist es von besonderem Stellenwert, frühzeitig praxistaugliche Systemalternativen – in welchen sich die Sauen innerhalb definierter Zeiträume frei bewegen können – sowie geeignete Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um die Umstrukturierungen in der Branche bis spätestens 1. Jänner 2033 zu einem Abschluss bringen zu können.