Neuartige serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und neuartige technische Ausrüstungen für Tierhaltungen sind einem verpflichtenden behördlichen Zulassungsverfahren zu unterziehen. Außerdem regelt die Verordnung die Durchführung von Bewertungen serienmäßig hergestellter Haltungssysteme und Stalleinrichtungen nach § 18 des Tierschutzgesetzes zwecks Erlangung eines Tierschutz-Kennzeichens.
Die HBLFA ist Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemverordnung
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Team
Dr.in Elfriede Ofner-Schröck
Institutsleitung Biolandwirtschaft & NutztierbiodiversitätDr.in Birgit Heidinger
Institutsleitung Tier, Technik und UmweltIng.in Irene Mösenbacher-Molterer
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