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Die HBLFA ist Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemverordnung

Quelle: HBLFA Raumberg-Gumpenstein

Die HBLFA ist Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemverordnung

Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist durch das Bundesministerium für Gesundheit als Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemeverordnung (FstHVO) anerkannt.

Neuartige serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und neuartige technische Ausrüstungen für Tierhaltungen sind einem verpflichtenden behördlichen Zulassungsverfahren zu unterziehen. Außerdem regelt die Verordnung die Durchführung von Bewertungen serienmäßig hergestellter Haltungssysteme und Stalleinrichtungen nach § 18 des Tierschutzgesetzes zwecks Erlangung eines Tierschutz-Kennzeichens.

Team

Ofner-Schröck Elfriede, Dr.in

Dr.in Elfriede Ofner-Schröck

Biolandwirtschaft & Nutztierbiodiversität
Heidinger Birgit, Dr.in, Institutsleitung

Dr.in Birgit Heidinger

Institut für Tier, Technik und Umwelt
Mösenbacher-Molterer Irene, Ing.in

Ing.in Irene Mösenbacher-Molterer

Tierhaltungssysteme, Technik und Emissionen

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