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    Die HBLFA ist Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemverordnung

    Quelle: HBLFA Raumberg-Gumpenstein

    Die HBLFA ist Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemverordnung

    Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist durch das Bundesministerium für Gesundheit als Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemeverordnung (FstHVO) anerkannt.

    Neuartige serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und neuartige technische Ausrüstungen für Tierhaltungen sind einem verpflichtenden behördlichen Zulassungsverfahren zu unterziehen. Außerdem regelt die Verordnung die Durchführung von Bewertungen serienmäßig hergestellter Haltungssysteme und Stalleinrichtungen nach § 18 des Tierschutzgesetzes zwecks Erlangung eines Tierschutz-Kennzeichens.

    Team

    Ofner-Schröck Elfriede, Dr.in

    Dr.in Elfriede Ofner-Schröck

    Institutsleitung Biolandwirtschaft & Nutztierbiodiversität
    Heidinger Birgit, Dr.in

    Dr.in Birgit Heidinger

    Institutsleitung Tier, Technik und Umwelt

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