Aufgrund dieser Tatsachen ergab sich die Anfrage der Geflügelwirtschaft nach einem großangelegten Projekt zur Untersuchung von Emissionsminderungsmöglichkeiten für die verschiedenen Geflügelarten (Masthühner, Junghennen, Legehennen und Puten). Ziel ist eine Reduktion der Emissionen bereits innerhalb des Stalles mit verbessertem Stallklima, verbesserter Tiergesundheit und damit einhergehend einer geringeren Immissionsbelastung.
Die Nutztierhaltung ist mit enormen Problemen hinsichtlich der Emissionen und den daraus resultierenden Immissionen konfrontiert. Allein die Probleme mit Anrainern und Behörden in den Genehmigungsverfahren für Stallungen sind stark zunehmend. Zusätzlich kann auf Grund gesetzlicher Änderungen in verschiedenen Bundesländern, insbesondere bei Anrainerproblemen, auch auf bestehende und genehmigte Stallungen eingegriffen werden.
Im Zuge dessen besteht durch die Behörde per Gesetz die Möglichkeit, nachträgliche Vorschreibungen hinsichtlich der Emissionen und Immissionen aus der Landwirtschaft zu verordnen. Daraus entsteht eine enorme Unsicherheit für bestehende Betriebe und eine Planungsunsicherheit für künftige Erweiterungen. Umso wichtiger ist die Einführung von überprüften und anerkannten Maßnahmen zur Emissionsminderung in- als auch außerhalb des Stallgebäudes.
Anlagen ab einer bestimmten Größe fallen unter die IPPC-Richtlinie, wobei neben einer Betriebsgenehmigung die Anwendung von „best available technic“ („BAT“ bzw. deutsch „BVT“ – „beste verfügbare Technik“*) im Hinblick auf die Vermeidung von Umweltverschmutzung, Energieeffizienz und Abfallentsorgung vorgeschrieben wird. Die nationalen Behörden sind für die Erteilung von Genehmigungen zuständig. Diese Richtlinie gilt neben industriellen Anlagen ebenso für die Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel mit mehr als 40.000 Plätzen.
Die EU mit dem IPPC Büro in Sevilla stellt detaillierte Anforderungen an künftige Untersuchungen zur Emissionsreduktion und gibt die einzusetzende Messtechnik europaweit vor. Es geht dabei auch um österreichische Vorschläge zur Minderung der Emissionen für die BAT-Listen, auch BREFS genannt. Wenn die im Rahmen des Projektes erfassten Daten und untersuchten Maßnahmen von der EU akzeptiert werden, sollte dies in weiterer Folge auch für die österreichischen Behörden in den Ländern und Gemeinden problemlos möglich sein.
Mit dem beantragten Projekt sollen die eingesetzten Futtermittelzusätze und Minderungsmaßnahmen als „Beste verfügbare Technik“ anerkannt werden, da diese Produkte dann auch von Betrieben, die keine IPPC- oder UVP-Größenordnungen aufweisen, eingesetzt und anerkannt werden können.