Schallemissionen landwirtschaftlicher Betriebstypen und Flächenwidmung

Eine zentrale Funktion der Raumplanung ist die zielgerichtete Ordnung schallemissionstechnisch gleichrangiger Widmungen. Einerseits zum Schutz von Flächen mit hohem Ruheanspruch vor übermäßiger Lärmbelastung (Kurgebiete, reine Wohngebiete), andererseits, um Flächen für Dienstleistungen, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie die Ausnutzung des jeweiligen schalltechnischen Emissionskontengents zu ermöglichen. Jedem Standplatz wird demgemäß eine bestimmte Schallemission zugeordnet, indes besteht auch ein gewisser Ruheanspruch, der durch den jeweiligen Immissionsgrenzwert ausgedrückt wird.

Schallemissionen

Schallemissionen

 Kropsch, M.

In Österreich steht die ÖNORM S 5021 – Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und -ordnung – zur Verfügung; zukünftige Lärmbelästigungen, im Zusammenhang mit der Standplatz- und Flächenwidmung, können durch stringente Anwendung minimiert werden. Die Zulässigkeit von Betriebstypen, „was darf wo gebaut werden“, leitet sich dabei von der jeweiligen Widmung ab. Eine Zuordnung der Planungsrichtwerte zu den jeweiligen Widmungskategorien, unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetzgebung der Länder, erlaubt die Richtlinie Nr. 36, Blatt 1 des Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung.

Zum Teil ist die landwirtschaftliche Praxis mit der Tatsache konfrontiert, dass schall-immissionstechnische Probleme erst im Rahmen behördlicher Bauverfahren zu Tage treten; Zeitverzögerung in der Projektrealisierung und ein Anstieg der Baukosten für allfällige Schallschutzmaßnahmen sind potenzielle Folgen. Auch gilt es Augenmerk auf das Thema „heranrückende Wohnbebauung“ zu legen. Durch Ausweisung realistischer Lärmemissionen lassen sich Konflikte zwischen nutztierhaltenden Betrieben und zukünftigen Anrainern im Vorhinein hintanhalten.

ÖNORM S 5021

Die ÖNORM S 5021 führt unter der Baulandkategorie 3 städtisches Wohngebiet, Gebiet für Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Wohnungen, an. Dieses Gebiet kennzeichnet ein Planungs-Emissionsrichtwert von 55 dB im Tages-, 50 dB im Abend- und 45 dB im Nachtzeitraum; dies stellt das nutzbare Ausmaß an Schallemissionen von Bauten und Einrichtungen in dieser Widmungskategorie dar.

Um in Raumordnungsbelangen optimal agieren zu können ist das Vorhandensein realistischer schalltechnischer Flächen-Emissionskenndaten zentral. Es muss sichergestellt sein, dass die betrachtete Widmungskategorie in der Realität kein höheres Emissionsausmaß aufweist, als der entsprechende Planungsrichtwert nach ÖNORM S 5021.

Vorerhebungen

Bei Vorerhebungen zum gegenständlichen Projekt wurden Hinweise evident, dass betriebliche Schallemissionen – zumindest eines Teiles von landwirtschaftlichen, nutztierhaltenden Betrieben – die Planungsrichtwerte der ÖNORM S 5021 überschreiten. Diesbezüglich sei auf das Tiroler Raumordnungsgesetz 2016, § 37, Absatz 4, verwiesen: Grundflächen der Widmung landwirtschaftliches Mischgebiet (bzw. Grundflächen gewidmet als Sonderflächen für Hofstellen) eignen sich als Bauland in Bezug auf Beeinträchtigungen durch Lärm jedenfalls, wenn der ermittelte Beurteilungspegel an den jeweiligen Grundstücksgrenzen im Tageszeitraum 60 dB, im Abendzeitraum 55 dB und im Nachtzeitraum 50 dB nicht übersteigt. Die Werte liegen demnach um + 5 dB höher als die entsprechenden Werte der ÖNORM S 5021 in der Baulandkategorie 3, städtisches Wohngebiet, Gebiet für Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.

Ziel

Um die Frage zu klären, in wie weit der Ansatz des Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 hier ein realistischeres, zeitgemäßes Abbild schalltechnischer Emissionen in der Praxis darstellt, erfolgte im Rahmen des DaFNE Projektes 101010/1, Landwirtschaftliche Betriebstypen und Flächenwidmung, erstmals eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema landwirtschaftliche Schallemissionen und Flächenwidmung. Vergleichbare Publikationen sind weder national noch international vorliegend. Die Projektarbeiten befinden sich derzeit in der Abschlussphase – die Publikation der Ergebnisse erfolgt über den Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖAL) im ersten Halbjahr 2021.

Team

Kropsch Michael

Michael Kropsch

Emissionen aus der Tierhaltung

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