Die Landwirtschaft hat sich in den letzten 50-60 Jahren grundlegend verändert. Waren früher noch 5 bis 10 Personen auf den Betrieben vollzeitbeschäftigt, so bewirtschaften heute nicht selten 1 bis 2 Personen deutlich mehr Fläche und betreuen fünf- oder zehnmal so viel Tiere wie früher. Somit hat der Trend der Globalisierung – das stetige (effiziente) Wachstum auch nicht vor der Landwirtschaft haltgemacht. Zusätzlich hat sich zunehmender Druck in Richtung mehr Tierwohl entwickelt. So gibt es heute Gott sei Dank kein Rind mehr, dass Zeit seines Lebens nur angebunden gehalten werden darf. Diesen Fortschritt hat man in der Stallhaltung allerdings auch mit der Zunahme an Flüssigmistsystemen erkauft. So waren beispielsweise 2005 noch über 60 Prozent der Kühe in einer zeitweisen Anbindehaltung und damit sehr oft in Kombination mit einem Stallmist-Jauchesystem. Heute werden bereits über 70 % der Kühe in einem Laufstall gehalten und hier sehr oft in Kombination mit einem Flüssigmistsystem, sprich Gülle. Für die Tiere ist dies ein Fortschritt, sie liegen frei wählbar in weichen, komfortablen Liegeboxen. Für den Bauer bedeutet das allerdings auch mehr Gülle zum Ausfahren. Alle tierischen Ausscheidungen, egal ob als Festmist, Jauche oder Gülle enthalten für das Pflanzenwachstum wichtige Nährstoffe und gelten in der klassischen Düngerlehre als wertvolle „Mehrnährstoffdünger“. Mit dem flüssigen Wirtschaftsdünger „Gülle“ können die Pflanzen nun auch zwischen den einzelnen Schnitten im Grünland mit Nährstoffen versorgt werden. Deshalb haben wir auch oft das Gefühl es stinkt heute viel mehr als früher. Das liegt dann oft an dem angepassten Düngemanagement auf den Betrieben.
NEC Richtlinie - Was ist in Zukunft zu tun?
Aufgrund der NEC Richtlinie, einer EU Richtlinie, müssen in Österreich ab 2030 die Ammoniakemissionen um 12 % im Vergleich zum Basisjahr 2005 reduziert werden. Tatsächlich sind es mit dem heutigen Tag minus 18 %, da in den letzten Jahren mehr Ammoniak emittiert wurde. Die Landwirtschaft ist mit 94 % Hauptverursacher bei den Ammoniakemissionen und deshalb in diesem Bereich auch gefordert. Ammoniak geht in der gesamten Arbeitskette auf einem Betrieb verloren (Stall-Lagerung-Ausbringung). Den größten Anteil dabei hat allerdings die Ausbringung der flüssigen Wirtschaftsdünger.
Feuchte Witterung, niedrige Tagestemperaturen (< 15°), kein Wind, die Verdünnung mit Wasser zur Ausbringung oder auf Acker die möglichst rasche Einarbeitung sind dabei einige Bedingungen, unter denen der wichtige Pflanzennährstoff Stickstoff besser im Kreislaufsystem gehalten werden kann. Nur leider ist es nicht immer zu richtigen Zeit feucht und kühl und der nächste Schnitt sollte gedüngt werden.
Deshalb muss in der Landwirtschaft in Zukunft mindestens 50 % der Rindergülle und 80 % der Schweinegülle mit Schleppschuh oder Schleppschlauch, also bodennah ausgebracht werden. Nur für Hangflächen, wenn mindestens 30 % der Gesamtfläche steiler als 20 % ist, wird die Gülle auch nach 2030 vermutlich noch breitflächig ausgebracht werden dürfen. Auf allen anderen Flächen ist mit einer Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung ab 2027 zu rechnen.
Derzeit gibt es noch eine ÖPUL-Fördermaßnahme, die die Mehrkosten für diese Form der Ausbringung mit 1 € /m3 ausgebrachter Gülle unterstützt und eine Investitionsförderung für den Ankauf des Verteilers (nicht des Fasses!) von 40 %. Bis Ende Februar gibt es dazu noch eine AWS (COVID) Förderung mit zusätzlichen 14 % auf den Verteiler und mit 7 % für das Fass. Die Angst vieler Bäuerinnen und Bauern, dass das Futter aufgrund der bandförmigen Ablage der Gülle stärker verschmutzt wird, als mit breitflächig ausgebrachter Gülle ist aus fachlicher Sicht nicht zu teilen. In mehreren Versuchsreihen an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein und an der FAT in der Schweiz konnte wiederholt gezeigt werden, dass eine Futterverschmutzung grundsätzlich ein Problem von zu dicker und zu spät ausgefahrener Gülle ist. Mit Wasser verdünnte Gülle oder gar separierte Gülle wird eine Verschmutzung hinten angehalten. Mit dem Schleppschuh kann sogar eine Woche später noch Gülle ausgefahren werden, weil diese in den Narbenbereich und nicht obenauf abgelegt wird.
Resümee
Zusammengefasst kann gesagt werden, wir müssen in den kommenden Jahren verstärkt in bodennahe Ausbringtechniken investieren um Strafzahlungen an die EU bis zum Jahr 2030 zu vermeiden. Wenn wir das negieren, dann fehlt uns nicht nur der in die Luft gegangene Stickstoff, sondern auch ein Teil des Geldes für das Agrarbudget, das wir dann für Strafzahlungen brauchen. Deshalb die Förderungen jetzt nutzen, um für die Zukunft gerüstet zu sein!