Die HBLFA ist Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemverordnung
Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist durch das Bundesministerium für Gesundheit als Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemeverordnung (FstHVO) anerkannt.
Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist durch das Bundesministerium für Gesundheit als Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemeverordnung (FstHVO) anerkannt.
Die internationale CIGR-Arbeitsgruppe „Cattle Housing“, die aus Stallbau-Experten aus 10 europäischen Ländern und Nordamerika besteht, hat einen neuen Bericht zur Rinderhaltung veröffentlicht.
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