Forschungsprojekte

    Strohbedarf bei Tiefstreuhaltung in der Schafhaltung

    Ringdorfer Ferdinand, Dr.

    Dr. Ferdinand Ringdorfer

    Schafe und Ziegen

    In der 1. Tierhaltungsverordnung zum Bundestierschutzgesetz 2005 ist laut Anlage 3, 2.1 die Bodenfläche ausreichend mit Stroh oder ähnlich strukturiertem Material einzustreuen. Die Frage ist, welche Menge ist notwendig, um ausreichend eingestreut zu haben.

    Die Messung des Feuchtigkeitsgehaltes der Streuschicht und die Ermittlung der eingestreuten Menge Stroh sollen Auskunft über die ausreichende Menge geben. Weiters wird untersucht, wie sich die steigende Dicke der Streu-Mistschicht auf die Einstreumenge bzw. auf den Feuchtigkeitsgehalt der Streuschicht auswirkt. Es ist zu erwarten, dass mit steigender Dicke der Streuschicht die tägliche Einstreumenge reduziert werden kann. Ein weiteres Ziel ist die Klärung der Frage, wie sich das Körpergewicht der Tiere auf die Einstreumenge auswirkt. Größere und schwere Tiere haben einen höheren Futter- und Wasserverzehr und somit auch mehr Ausscheidungen. Der Zusammenhang zwischen Körpergröße, Futteraufnahme und Einstreumenge soll geklärt werden. Angaben über die tägliche Menge Stroh je Tier können unter diesem Gesichtspunkt weit von der tatsächlich ausreichenden Menge abweichen.

    Abschlussbericht Strohbedarf bei Tiefstreuhaltung

    Strohbedarf bei Schafen

    Strohbedarf bei Schafen

     HBLFA Raumberg-Gumpenstein/Ringdorfer

     

    Streustrohbedarf bei Stallhaltung in der Schafhaltung

    Ringdorfer Ferdinand (2006 - 2007)
    Loading...
    Loading...
    Loading...