Forschungsprojekte

Strohbedarf bei Tiefstreuhaltung in der Schafhaltung

Ringdorfer Ferdinand, Dr.

Dr. Ferdinand Ringdorfer

Schafe und Ziegen

In der 1. Tierhaltungsverordnung zum Bundestierschutzgesetz 2005 ist laut Anlage 3, 2.1 die Bodenfläche ausreichend mit Stroh oder ähnlich strukturiertem Material einzustreuen. Die Frage ist, welche Menge ist notwendig, um ausreichend eingestreut zu haben.

Die Messung des Feuchtigkeitsgehaltes der Streuschicht und die Ermittlung der eingestreuten Menge Stroh sollen Auskunft über die ausreichende Menge geben. Weiters wird untersucht, wie sich die steigende Dicke der Streu-Mistschicht auf die Einstreumenge bzw. auf den Feuchtigkeitsgehalt der Streuschicht auswirkt. Es ist zu erwarten, dass mit steigender Dicke der Streuschicht die tägliche Einstreumenge reduziert werden kann. Ein weiteres Ziel ist die Klärung der Frage, wie sich das Körpergewicht der Tiere auf die Einstreumenge auswirkt. Größere und schwere Tiere haben einen höheren Futter- und Wasserverzehr und somit auch mehr Ausscheidungen. Der Zusammenhang zwischen Körpergröße, Futteraufnahme und Einstreumenge soll geklärt werden. Angaben über die tägliche Menge Stroh je Tier können unter diesem Gesichtspunkt weit von der tatsächlich ausreichenden Menge abweichen.

Abschlussbericht Strohbedarf bei Tiefstreuhaltung

Strohbedarf bei Schafen

Strohbedarf bei Schafen

 HBLFA Raumberg-Gumpenstein/Ringdorfer

 

Streustrohbedarf bei Stallhaltung in der Schafhaltung

Ringdorfer Ferdinand (2006 - 2007)
Loading...
Loading...
Loading...