Das Konzept von "Health and Welfare Plans" stellt eine Entwicklung der letzten Jahre in Großbritannien dar. Seit 2000 ist solch ein Plan Pflicht für Biobetriebe. Auch im übrigen europäischen Raum gibt es vergleichbare Ansätze. Die Neuheit des Ansatzes liegt in erster Linie in der Möglichkeit zur betriebsindividuellen Erstellung in Zusammenarbeit von Landwirt, Tierarzt und Beratung. Weiters ist eine Verknüpfung von tiergesundheitlichen Kriterien mit ökonomisch relevanten Parametern möglichDie Erkenntnisse aus dem Projekt stehen in erster Linie den BetriebsleiterInnen zur Verfügung und sollen sie befähigen, den BEP auch nach Projektende gemeinsam mit Tierarzt und Beratern weiterzuführen. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse dem Tiergesundheitsdienst als Grundlage für eine Überarbeitung/Ergänzung der derzeit angebotenen Programme dienen. Die derzeit angebotenen Programme zielen in erster Linie auf die Lösung einzelner Problembereiche bzw. Erkrankungen ab (Rhinitis- Überwachung, Räudestatus,...). Mit der Einführung von Betriebsentwicklungsplänen wird eine gesamtbetriebliche strategische Analyse mit individuellen Lösungen angeboten.
Eber bei der Belegung
HBLFA Raumberg-Gumpenstein