Die HBLFA ist Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemverordnung
Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist durch das Bundesministerium für Gesundheit als Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemeverordnung (FstHVO) anerkannt.
Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist durch das Bundesministerium für Gesundheit als Prüfstelle gemäß § 8 Abs. 1 Fachstellen-/Haltungssystemeverordnung (FstHVO) anerkannt.