Nutztierbiodiversität – was ist das?
„Biodiversität“ also „Lebensvielfalt“ ist die Grundvoraussetzung für die Fähigkeit von Lebewesen zur Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen.
Bei unseren Nutztieren wurde durch die Intensivierung und Spezialisierung in der landwirtschaftlichen Produktion während der letzten Jahrzehnte die genetische Vielfalt stark beeinträchtigt. Die strenge Selektion auf nur wenige Leistungsmerkmale und die weitgehende Entkoppelung der Tierhaltung von den natürlichen Umweltbedingungen (reine Stallhaltung, vermehrter Kraftfuttereinsatz, …) ermöglichten die Zucht moderner Hochleistungsrassen. Eigenschaften wie Weidetüchtigkeit, Toleranz gegen schlechtes Wetter, Verwertung von suboptimalem Futter oder die Fähigkeit zur Selbstregulation in Notsituationen waren nicht mehr wichtig für die Produktion und wurden züchterisch nicht mehr wahrgenommen. Zusätzlich hat sich die österreichische Rassenlandschaft im 20. Jahrhundert durch den Import von Spezialrassen stark verändert. Diese und andere Faktoren bedrohen heute viele traditionelle Rassen in ihrer Existenz.
- Abteilung Tiergenetische Ressourcen und Bio-Agenden
- Abteilungsleiterin Dipl.Tzt. Beate Berger
- Schwerpunkte der Abteilung
- Österreichische Genbank für Nutztiere
- Koordination der Erhaltungsmaßnahmen bei seltenen Nutztierrassen
- Genetisches Monitoring von Populationen seltener Nutztierrassen
- Charakterisierung von Rasseeigenschaften
- Vertretung der Belange tiergenetischer Ressourcen bei der Welternährungsorganisation (FAO)
Das Referat für EU-Agenden
Biologische Landwirtschaft ist in Europa durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und deren Durchführungsverordnungen geregelt. Das bedeutet, dass in allen Mitgliedsstaaten Europas gleiche Regeln und Anforderungen für den Pflanzenbau, die Tierhaltung und die Verarbeitung von Lebens- und Futtermitteln gelten.
Die biologische Landwirtschaft ist ein erfolgreicher, ständig wachsender und sehr dynamischer Sektor, der von der Südspitze Portugals über die alpinmontanen Zonen Österreichs bis an das Nordkap auf einheitlichen Regeln basiert. Leicht vorzustellen, dass es hier zahlreiche Interessen der unterschiedlichsten Akteure in den einzelnen Mitgliedsstaaten unter einen Hut zu bringen gilt. Das Referat für EU-Agenden vertritt hierbei in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Interessen der österreichischen biologischen Landwirtschaft im ständigen Ausschuss für biologische Landwirtschaft in der Europäischen Kommission in Brüssel.
Das Referat für EU-Agenden erfüllt jedoch nicht nur seine Aufgaben auf europäischer Ebene, sondern ist zugleich in zahlreichen Arbeitsgruppen und Ausschüssen bei der Erstellung nationaler Interpretationen und Umsetzungsregeln für die biologische Landwirtschaft tätig.
Im Rahmen der biologischen Landwirtschaft verstehen wir uns als Bindeglied und Brückenkopf zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis.