Umstieg vom alten auf das neue Geruchsberechnungssystem ersichtlich
D. Öttl

Nachlese zum ersten HofEr-Seminar an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein

HBLFA Raumberg-Gumpenstein

Nachlese zum ersten HofEr-Seminar an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein

Mit der Novellierung des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 im Jahre 2022 wurde die Ausweisung von Geruchszonen (ein von Geruch aus landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben betroffener Bereich) erforderlich.

Fand die Ersichtlichmachung von nutztierhaltenden Betrieben bis 2022 auf Basis der Vorläufigen Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen statt (im Flächenwidmungsplan mussten der Geruchsschwellenabstand und der Belästigungsabstand von Betrieben ab einer Geruchszahl G=20 ausgewiesen werden), so hat dies seit der Gesetzesnovellierung und der Veröffentlichung der Steiermärkischen Geruchsimmissionsverordnung 2023 mit Hilfe des Geruchsausbreitungsmodells GRAL (Grazer Lagrangian Model) zu erfolgen. Um eine einheitliche und fehlerminimierende Eingabe der betrieblichen Parameter in GRAL zu ermöglichen, steht seitens der Abteilung 15 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung die Eingabesoftware HofEr (Hoferfassungssoftware) zur Verfügung.

Im Nachgang an die HofEr-Schulungen, die 2023 von der Abteilung 15 durchgeführt wurden, wurde der Wunsch an die HBLFA Raumberg-Gumpenstein herangetragen, ein spezielles Seminar zur Nutztierhaltung und den unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen abzuhalten. Die in der HofEr-Software integrierten Nutzungsrichtungen und Bewirtschaftungsformen je Tierkategorie basieren auf der „Steiermärkischen Emissionsrichtlinie“ (Emissionen aus der Tierhaltung, Bericht Nr. ABT15-Lu-04-2023) – die richtige Zuteilung der Tierhaltungssysteme in der Praxis hat zentrale Bedeutung für die Ausdehnung und Größe der betriebsspezifischen Geruchszonen.

Bei dem am 18.06.2024 durchgeführten HofEr-Seminar im Schloss Gumpenstein wurden den rd. 30 Besucherinnen und Besuchern aus Gemeinden, Verwaltungsbehörden und Technischen Büros detaillierte Informationen zur Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung von Fachexpertinnen und Experten nahegebracht. In elektronischer Form stehen die vermittelten Inhalte den Seminargästen nun für die Praxis zur Verfügung, um eine richtlinienkonforme Zuteilung der Nutzungsrichtungen und der Bewirtschaftungsformen zu gewährleisten. Neben den Vortragenden aus dem Hause Raumberg-Gumpenstein und der Schweineberatung Steiermark waren Vertreter der Abteilung 15 und eine Juristin der Steiermärkischen Landwirtschaftskammer anwesend, die im Rahmen der Diskussionen zusätzliche Auskunft aus den jeweiligen Fachbereich gaben.