Spezieller Pflanzenbau
    @ HBLFA Raumberg-Gumpenstein

    Spezieller Pflanzenbau - Lehrplantext

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    Spezieller Pflanzenbau - Lehrplantext

    Lehrplantext nach 2004 (BGBl 331/2004):

    4.7a SPEZIELLER PFLANZENBAU

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Die Schülerinnen und Schüler sollen

    - die Produktion pflanzlicher Lebens- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können;
    einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können;
    integrierte Produktionsverfahren und biologische Wirtschaftsweisen beurteilen und planen können;
    Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne für Ackerbau und Grünland aufstellen und begründen können;
    einfache Methoden der Saatgutuntersuchung durchführen und eine Sortenwahl treffen können;
    einfache Feldversuche planen, auswerten und interpretieren können;
    die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme beurteilen können;
    die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes und der innerbetrieblichen Verarbeitung und Verwertung von Produkten des Pflanzenbaues berücksichtigen können;
    die Vernetzung des ökologischen und wirtschaftlichen Systems erkennen und entsprechende Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit umsetzen können.

    Lehrstoff: V. Jahrgang ( 2 Wochenstunden )

    Produktion am Ackerland:

    Getreide, Hackfrüchte, Eiweißpflanzen, Ölpflanzen, Feldfutterbau, nachwachsende Rohstoffe, Gemüse

    Produktion am Dauergrünland:

    Pflanzen des Dauergrünlandes und Pflanzenbestände, Bestandesbewertung, Bewirtschaftungsintensitäten und Nutzungsformen, Weideplan, Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Grünlanderneuerung und -neuanlage.

    Pflanzliche Produkte:

    Verkaufs- und verarbeitungsrelevante Qualitätskriterien und ihre Quantifizierbarkeit; Beziehung zwischen der Qualität pflanzlicher Produkte und der menschlichen Ernährung; Darstellung der speziellen Märkte pflanzlicher Produkte und ihrer Dynamik; Verkaufsstrategien, Be- und Verarbeitungsprodukte; Herstellungsverfahren bzw. Rezepturen unter Rücksichtnahme auf die rechtlichen Bestimmungen für vermarktbare Produkte.

    Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.