Pferde in Island
@HBLFA Raumberg-Gumpenstein, Franz Hanus

Lehrplanmäßige Pflichtpraxis

@HBLFA Raumberg-Gumpenstein, Franz Hanus

Lehrplanmäßige Pflichtpraxis

„Lehrplanmäßige Pflichtpraxis" - unsere Intranet Plattform (nur intern zugänglich) hilft unseren Schülerinnen geeignete Praxisplätze zu finden

 

Auf lehrplanmäßige Ferialpraxis wird in unserer Ausbildung großer Wert gelegt, zwischen der 3. und 4. Klasse dauert diese 14 Wochen. Dabei ist es nicht die einzige Ferialpraxis, die im Lehrplan vorgesehen ist. Jeweils zwischen dem 2. und 3. Jahrgang, und das auch im Aufbaulehrgang, stehen 4-wöchige Praktika in den Ferien an. Dabei sollten die Praxisplätze landwirtschaftliche Betriebe sein und dem Praktikanten einen breiten Einblick in Tätigkeiten auf einem Bauernhof bieten.1)  Einen Überblick bietet die Tabelle.

Lediglich zwischen dem 4. und 5. Jahrgang sind Praktika auch auf Betrieben erwünscht und möglich, die der Landwirtschaft vor oder nachgelagert sind. Hier sind es dann Maschinenringe, Tierärzte, Banken, Versuchsanstalten, Kammern, Baufirmen oder Lagerhäuser, wo unsere Schülerinnen Praxis machen können. Viele Schülerinnen, die später einmal den elterlichen Hof übernehmen wollen und im Nebenerwerb oder in der Erwerbskombination ihre Ausrichtung sehen, wollen während der Praxis auch in weitere Berufsfelder, wie Gastronomie, Gesundheit- und Altenpflege, oder in technische Bereiche hinein schnuppern.

Immer mehr Schülerinnen (während der großen Praxis sind es 1/3 bis 2/3 der Schülerinnen) wagen den Schritt in ein anderes Land. Beliebt sind die Länder Deutschland, Irland, Island, Norwegen, Italien und die Schweiz.

 

In Zusammenarbeit mit der Landjugend Österreich ist auch eine Vermittlung und vor allem eine Förderung im Erasmus+ Programm möglich. Jedes Jahr nutzen dieses Angebot ca. 20 bis 30 Schülerinnen unserer Schule und holen sich so eine Förderung von durchschnittlich ca. 1800,-- Euro pro Schülerin.

1) Um unser Ausbildungsziel im Schwerpunkt Umwelt- und Ressourcenmanagement besser zu erreichen, stehen wir vor neuen Herausforderungen:

Im Lehrplan steht wörtlich: "Zur Anrechenbarkeit ist das Pflichtpraktikum in einem der Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung entsprechenden Betrieb abzuleisten und es ist eine facheinschlägige Tätigkeit nachzuweisen. Die Schule leistet Hilfestellung beim Auffinden geeigneter Praktikumsstellen.
Im Hinblick auf die Erweiterung der sprachlichen und kulturellen Kompetenz sind Praktika in fremdsprachigen Ländern zu empfehlen."

Das heißt, alle bisher in der Fachrichtung Landwirtschaft besuchten Praxisbetriebe können auch in der Fachrichtung Umwelt- und Ressourcenmanagement im In- und Ausland belegt werden. Darüber hinaus eignen sich auch Betriebe für das Pflichtpraktikum, die Lehrinhalte der Fachrichtung abdecken können. Dazu gehören jetzt auch Betriebe und Einrichtungen in den Bereichen Wetter- und Klimamessung, Emissionen/Immissionen, Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Labortätigkeit, Mikrobiologie, Biodiversität, Verwertung nachwachsender Rohstoffe, Biomasse, Reststoffverwertung, Abfallwirtschaft, Stoffkreislauf, Energietechnik, Bilanzierung klimawirksamer Prozesse und umwelt- und klimaschutzbewusstes Bauen.

Unsere Einschätzung: Unsere Schülerinnen sind mutig und sie trauen sich was zu - sie werden während der Fremdpraxis selbständiger, lernen neue Menschen und Kulturen kennen, organisieren und improvisieren während der Anreise und bei Ausflügen im Praxisland, sie lernen Sprachen, lernen andere Arbeitsweisen, Produktionszweige, Techniken und Zugänge zur Landwirtschaft kennen.

„Ich bin stolz auf unsere Schüler und Schülerinnen, die eine Fremdpraxis im In- oder Ausland machen. (Praxiskoordinator Franz Hanus)“

Fotos von Hanus, Kommentar: Womenpower, Johanna Kerschbaumsteiner auf einer Alm in Vorarlberg

Betrieb Birkir und Boel Tomasson in Island:  Besuch bei den Praktikantinnen

Fotos von Jäger Verena und Gradwohl Hanna , Kommentar: (unsere Schülerinnen, Veröffentlichung erlaubt)

Islandpferd im Sonnenuntergang

Team