Bei dieser Evaluierung werden die Auswirkungen auf das Tierwohl (insbesondere eines physisch und temperaturmäßig angenehmen Liegebereichs) sowie die ökonomischen, arbeitstechnischen und ökologischen Auswirkungen bewertet. Das Verbot des routinemäßigen Schwanzkupierens wird besonders berücksichtigt.
Die über zwei Jahre hinweg gesammelten Daten werden anschließend gepoolt mit den Daten aus dem IBeSt-Grundprojekt analysiert.
Das Projekt wird Ende 2026 abgeschlossen sein und nachfolgend werden die Erkenntnisse durch die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz umfassend begutachtet. Darauf aufbauend und auch unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen werden in einem politischen Prozess die ab 1.1.2040 geltenden Mindeststandards in der Mastschweinehaltung zu definieren sein.
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