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Leitfaden für die Genehmigung von Stallungen

ProjektleiterIn

Zentner Eduard, Ing., Abteilungsleitung

Ing. Eduard Zentner

Tierhaltungssysteme, Technik und Emissionen

Eine Folge des rasanten Strukturwandels in der Landwirtschaft besteht darin, dass die Tierzahlen in spezialisierten Tierhaltungsbetrieben immer größer werden. Dadurch verschärfen sich die Nutzungskonflikte zwischen den Tierhaltern und der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung. Bürgerinitiativen gegen „Gestank und Lärm aus der Massentierhaltung" verfolgen ihre Ziele mit so weit reichenden Forderungspaketen, dass in bestimmten Gegenden, wie etwa der Süd-, Ost- und Weststeiermark, die Tierhaltung insgesamt in Frage gestellt werden muss.

  • Projektleiter-Institut: Institut 3 - Tier, Technik Umwelt

Dem gewählten Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz fehlen in dieser schieflastigen Konstellation (ein Konsenswerber möglicherweise als letzter verbleibender Tierhalter im Dorf gegen eine Vielzahl von Betroffenen) und in dieser komplizierten Fach- und Rechtsmaterie durchwegs die für die Entscheidung notwendigen objektiven Kriterien. Äußerst unbefriedigend ist in dieser von den Medien bereitwillig aufgeschaukelten Situation, dass sich die sehr teuren Verfahren über Jahre ziehen, ohne zu einem befriedigenden Ergebnis für die eine oder andere Seite zu kommen.

Die Hauptursache dieser unbefriedigenden Entwicklung ist darin zu sehen, dass die Anrainer durchwegs ihren vermeintlichen Anspruch auf Geruchsfreiheit einfordern, während die Konsenswerber die widmungsgemäße Bebauung ihrer Flächen durchsetzen wollen. Die Höchstgerichte gehen in ständiger Spruchpraxis vom sogenannten „widmungsbezogenen Immissionsschutz" aus. Der zentrale Punkt ist dabei die Beurteilung der „Ortsüblichkeit". Bei unterschiedlichen Ansätzen (Istmaß, widmungsbezogenes Höchstmaß) kommt man zu völlig anderen zumutbaren Belastungen. Dazu kommt, dass es sich bei der „Ortsüblichkeit von Immissionen" auch um einen wertungsabhängigen Begriff handelt. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit aller Betroffenen führt nur zu einer weiteren Polarisierung. Um in dieser schwierigen, für die Landwirtschaft aber lebenswichtigen Frage tatsächlich weiter zu kommen, bedarf es objektiver Beurteilungskriterien und klarer verfahrensrechtlicher Vorgaben.

Ziel der wissenschaftlichen Tätigkeit ist die Objektivierung der tatsächlichen Betroffenheit und die Ausarbeitung eines in allen Bundesländern gültigen Genehmigungsfahrplanes. Mit sogenannten „elektronischen Nasen" soll an unterschiedlichen Standorten und zu unterschiedlichen Zeiten ein konkreter Messwert als Verhältniszahl für die mögliche Beeinträchtigung ermittelt werden. Die erzielten Ergebnisse sollen in die „Vorläufige Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus Stallungen" des BMLFUW einfließen und auch zur Endredaktion dieser Richtlinie führen.

Stallgebäude

Stallgebäude

 Quelle: HBLFA Raumberg-Gumpenstein

 

Leitfaden für die Genehmigung von Stallungen

Hausleitner Anton (2003)
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