Projekte

Tierschutzstandards einer Modellregion

ProjektleiterIn

Ofner-Schröck Elfriede, Dr.in

Dr.in Elfriede Ofner-Schröck

Biolandwirtschaft & Nutztierbiodiversität

Aus Anlass des In-Kraft-Tretens des österreichischen Bundestierschutzgesetzes mit 1. Jänner 2005 wurden die Rinder haltenden Betriebe einer Modellregion auf ihre Übereinstimmung mit den bisher und den derzeit geltenden nutztierschutzrechtlichen Bestimmungen untersucht, um daraus das Ausmaß der zu erwartenden Anpassungsmaßnahmen abschätzen zu können.

Ziel des Projekts war es, anhand einer Modellregion für Milchvieh haltende Betriebe (Gemeinden Irdning und Donnersbach) aufzuzeigen, inwieweit die Stallungen den neuen nutztierschutzrechtlichen Standards entsprechen und den finanziellen Aufwand für notwendige Anpassungen anhand einer betriebswirtschaftlichen Analyse einzuschätzen.

Mit 1.1.2005 trat in Österreich ein neues bundeseinheitliches Tierschutzgesetz in Kraft. Auf Grund der neuen Haltungsanforderungen sind viele Landwirte gezwungen, Adaptierungsmaßnahmen zu setzen. Diese Adaptierungen reichen von kleinen, billigen Neuerungen bzw. Änderungen bis hin zu sehr kostenintensiven Neu- bzw. Umbauten.

Zum Zweck des Projektes wurden Erhebungsformulare entwickelt und auf 52 Rinder haltenden Betrieben Betriebserhebungen und Messarbeiten durchgeführt sowie Erfahrungen mit den betroffenen Landwirten ausgetauscht. Alle erhobenen Werte wurden sowohl mit den bisher geltenden Landesgesetzen als auch mit den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verordnungsentwürfen zum Bundestierschutzgesetz verglichen. Im wesentlichen ging es dabei um die Art des Haltungssystems, im Detail um Standmaße, seitliche Standbegrenzungen, Barnsockel, Kuhtrainer, Lauf- und Fressgangbreiten, Bodenbeschaffenheit und die Kriterien betreffend Fütterung und Tränke, Licht, Stallklima, Betreuung und Eingriffe.

Es haben sich einige Punkte des Bundestierschutzgesetzes samt Verordnungen herauskristallisiert, deren Einhaltung sich für die Landwirte schwierig gestaltet. Dabei handelt es sich insbesondere um

  • das Verbot der Anbindung von Kälbern bis 6 Monate
  • die Einhaltung der Standlängen und -breiten am Anbindestand und
  • teilweise auch die Einhaltung der Mindestmaße der Liegeboxen.

Weiters hat sich gezeigt, dass mehrere Punkte der 1. Tierhaltungsverordnung einer ausführlichen Interpretation und Anleitung zur Erhebung bedürfen (u. a. die Standlänge und -breite in der Anbindehaltung, Mindestmaße bzw. Anzahl der Liegeboxen, Mindestflächen für Gruppenhaltung bzw. für Laufställe mit freier Liegefläche, das Tier : Fressplatzverhältnis, Licht, Futterbarnsohle).

Durch das am 1. Jänner 2005 in Kraft getretene bundeseinheitliche Tierschutzgesetz wurde ein wichtiger Grundstein für die Regelung der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere gelegt. Es bedarf noch weiterer Aufklärungsarbeit für die betroffenen Landwirte. Das Bundestierschutzgesetz stellt eine Herausforderung aber auch eine große Chance für die österreichische Landwirtschaft dar.

Kuh auf Stroh liegend

Kuh auf Stroh liegend

 Quelle: HBLFA Raumberg-Gumpenstein/Ofner E.

 

Tierschutzstandards einer Modellregion

Ofner-Schröck Elfriede (2004 - 2005)
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